Wundbehandlungs- und Veredelungsmittel PLUS Fungizid - Mit Schutzwirkung gegen Pilzerkrankung
Schadorganismus: Wundbehandlung und Wundverschluß, Veredlung
Kulturart / Objekt: Obstgehölze, Ziergehölze
Max. 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.
Tipps zur Anwendung: Erkrankte Holzbereiche bis ins gesunde Holz ausschneiden. Celaflor Wundbalsam Plus sollte unmittelbar nach der Verletzung oder dem Schnitt aufgetragen werden. Wundfläche reinigen und Wundränder mit einem scharfen Messer nachschneiden Schnittfläche säubern. Wunde gut und flächig mit Celaflor Wundbalsam Plus bis 2 cm über den Wundrand hinaus bestreichen.
Celaflor Wundbalsam Plus ist ein besonders elastischer Wundverschluss, welcher die Wundüberwallung und -heilung fördert. Er ist schnell trocknend und stets streichfähig. Durch ein enthaltenes Fungizid weißt er eine Schutzwirkung gegen Pilzerkrankungen und andere Wundinfektionen auf.
Januar bis April und September bis Dezember.
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Symbole in der Gebrauchsanweisung.
Leime, Wachse, Baumharze. Formulierung: Paste Fungizider Wirkstoff: 10 g/kg (1 ,0 Gew.-%) Thiabendazol
043833-60
H412 - Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P270 - Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P501 - Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 - Enthält 1,2-Benzisothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
SPe 4 - Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Vorsicht Pflanzenschutzmittel! Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Eine nicht bestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Biozid